Unsere Sponsoren unterstützen unsere gemeinnützige, ehrenamtliche Arbeit durch ihre Zuwendungen und demonstrieren damit ihr soziales Engagement. Wir sagen herzlichen Dank dafür!
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Wenn auch Sie Sponsor werden möchten, dann kontaktieren Sie uns.
Abgrenzung Sponsoring zur Spende: Beim Sponsoring erbringt der Verein eine Gegenleistung. Eine Spende ist selbstlos, eine Gegenleistung des Vereins wird nicht erbracht.
Möchten Sie den Verein über ein Spende unterstützen, dann bitten wir um eine Überweisung unter Angabe Ihres Namens (bis 300 Euro, absetzbar ohne Spendenquittung, nur einfacher Nachweis erforderlich, siehe seit 1.1.2021 nach § 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV) und Adresse (ab 300 Euro wegen Ausstellung einer Spendenquittung nach den gesetzlichen und steuerlichen Vorgaben) auf das Konto
Marinekameradschaft Hanau u.U. 1953 e.V. "Admiral Scheer",
IBAN DE17 5065 0023 0000 0352 53
Sparkasse Hanau
Wir sind danbbar für jede Spende, egal in welcher Höhe!
Antworten auf häufig gestellte Fragen
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Welche Möglichkeiten eines Sponsorings gibt es?
Um unsere gemeinnützige, ehrenamtliche Arbeit zu unterstützen und unseren Verein am satzungsgemäßen Laufen zu halten gibt es meherer Möglichkeiten eines Sponsorings.
Internet-Sponsoring: Der Verein weist auf der Seite „Sponsoren“ seiner Internetseite www.marinekameradschaft-Hanau.de auf den Namen und das Firmen-/Werbelogo des Sponsors hin
und stellt damit das soziale Engagement des Unternehmens heraus. Der Verein räumt dem Sponsor das Recht ein, seinerseits in der Öffentlichkeit Werbung mit seinem Sponsoring
des gemeinnützigen Vereins und und damit sein soziales Engageement darzustellen. Unter anderem für die Pflege des eigenen Unternehmensimage kann ein Link auf die Seite
„Sponsoren“ der Internetseite www.marinekameradschaft-Hanau.de gesetzt werden. Art und Form der Zuwendungen: Eine Einmal-Zuwendung, als jährliche wiederkehrende Unterstüzung,
als Geldszwendung oder Sachzuwendung (Produkte, Handwerkerleistungen, .....) -
Erhalte ich als Sponsor eine Spendenquittung?
Auf unserer Sponsorenseite dürfen wir auf unsere Sponsoren mit ihrem Firmennamen und Firmen-/Werbelogo hinweisen. Um die Gemeinnützigkeit des Vereins zu erhalten dürfen wir
jedoch keine aktive Werbrung für das Sponsor-Unternehmen machen. Dazu gehört schon die Verlinkung des Logos mit mit der Webseite des Unternehmens. Ein Sponsor kann leider keine
Spendenquittung nach den gesetzlichen und steuerlichen Vorgaben erhalten, da der Hinweis auf das Unternehmen mit seinem Logo schon aus der Steuergesetzgebung heraus eine
Gegenleistung des Vereins darstellt. Lediglich kann eine Zuwendungsbestätigung für den Sponsor ausgestellt werden, nicht jedoch eine Rechnung. Nur Spender, die den Verein
fördern ohne eine Gegenleistung zu erhalten, können nach den gesetzlichen und steuerlichen Vorgaben eine Spendenquittung erhalten. -
Wann braucht man eine Spendenquittung?
Eine Spendenbescheinigung benötigt man erst ab einer Spendensumme im Wert ab 300 Euro (seit 1.1.2021 nach § 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV). Unter dieser Summe reicht ein einfacher
Nachweis aus, aus dem hervorgeht wer die Spende in welcher Höhre erhalten hat. Zum Beispiel über ihren Kontoauszug, aus der der Empfänger, die Kontonummer, Höhe der Spende
und Name des Spenders/Auftraggebers hervorgehen. -
Was passiert mit meiner Spende?
Sie haben die Möglichkeit Ihre Spende einem Verwendungsszweck zuzuordnen. Wir dürfen dann, diese Spende auch nur zweckgebunden verwenden. Spenden Sie also für den
Verwendungszweck "Kriegsgräbervorsorge", dann wird Ihre Spende nur für diesen Zweck eingesetzt. Sofern Sie die Marinekameradschaft Hanau e.V. in ihrer ehrenamtlichen Arbeit ohne die
Angabe eines Verwendungszwecks mit Ihrer Spende unterstützen möchten, kann Ihre Spende für alle gemeinnützigen Verwendungszwecke, für die Aufrechterhaltung der
Arbeitsfähgigkeit des Vereins sowie zur Unterstützung der Vereinsaktivitäten genutzt werden.